Dunkelblauer Bundstift im Vordergrund - stellvertretend für den Bereich Rechtsberatung der Kanzlei Rotermund in Hamburg

Gesellschaftsrecht

Die Formen unter­nehmerischer Tätigkeit sind vielfältig. Ebenso vielfältig sind die Möglich­keiten, der unter­nehmerischen Tätigkeit eine recht­liche Form zu geben.

In Abhängig­keit von Konstellation der Gesellschafter*innen, der finanziellen Rahmen­bedingungen, Haftungs­risiken und des Unternehmens­gegenstands gilt es beispielsweise bei Unternehmens­gründung die richtige Rechtsform zu finden und ggfs. die Rechtsform auch im Laufe der Zeit der Unternehmens­entwicklung anzupassen.

Gängige Unternehmens­formen sind dabei in Deutschland:

  • Einzel­unternehmen, eingetragener Kaufmann (e.K.)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschafts­gesellschaft
  • Kommandit­gesellschaft (KG und GmbH & Co. KG)
  • Offene Handels­gesellschaft (OHG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesell­schaft (AG)
  • Genossenschaft (e.G.)

Geht es um die Wahl der richtigen Rechtsform, sind dann eine Vielzahl von rechtlichen und steuerlichen Aspekten zu berücksichtigen, um adäquate Lösungen für das ganz konkrete Geschäfts­modell zu finden.

Aus diesem Grund beraten wir Sie gerne im Zusammenhang mit der Wahl der richtigen Rechtsform oder im Zusammenhang mit einem Rechtsform­wechsel, der beispiels­weise bei wachsenden Unternehmen aus u. a. steuerlichen Gründen sinnvoll werden kann. Neben Personen- und Kapital­gesellschaften gibt es weitere Möglichkeiten, sich an Unternehmen zu beteiligen, beispielsweise in Form der typischen oder auch atypischen stillen Gesellschaft, aber auch in Form partiarischer Beteiligungen oder Genussscheinen. Vor allem diese Formen unter­nehmerischer Beteiligung sind jedoch sehr individuell und bedürfen daher eingehender Prüfung und Abwägung der persönlichen Risiko­bereitschaft.

Unsere anwaltliche Unter­stützung im Gesell­schafts­recht geht jedoch weit über Fragen der Wahl der passenden Rechtsform hinaus. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Unternehmer*innen im Rahmen ihrer gesamten unter­nehmerischen Aktivitäten – umfassend und in allen gesellschafts­rechtlichen Frage­stellungen. Das umfasst z. B. die Beratung zu Rechten und Pflichten von Gesellschafter*innen und Gesellschafts­organen wie auch zu Fragen der gesellschafts­rechtlichen Haftung. Gleicher­maßen umfasst unsere Tätigkeit die Prüfung und Gestaltung von notwendigen Verträgen der Gesellschaft oder mit einer Gesellschaft und bezieht sich nicht zuletzt auf Fragen im Zusammen­hang mit dem Kauf und Verkauf von Unternehmen bzw. Gesellschafts­anteilen (M&A).

Die Themen unserer gesellschafts­rechtlichen Beratung im Einzelnen:

  • Rechte und Pflichten von Gesellschafter*innen, Geschäftsführer*innen, Vorstand, Aufsichtsrat
  • Haftung der Gesellschafter*innen
  • Haftung der Organe
  • Gestaltung der Verträge mit Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat
  • Bestellung, Abberufung und Kündigung von Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat
  • Vorbereitung der Haupt­versammlung
  • Kapitalerhöhungen
  • Satzungsänderungen
  • Umwandlung, Spaltung, Verschmelzung
  • Anteilsverkauf, Unternehmensverkauf
  • Aufnahme neuer Gesellschafter*innen
  • Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Gesellschafter*innen bzw. den Organen

Sie benötigen professionelle Unterstützung im Gesellschaftsrecht? Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich unter 040 284091-0 oder per E-Mail an !