Das Bundeskabinett hat am 16.3.2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht drei steuerliche Entlastungsmaßnahmen vor, nämlich die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.200 EUR, die Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 auf 10.347 EUR sowie die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent für Fernpendler. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Mai 2022 abgeschlossen sein.
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