Hellblau leuchtendes Eurozeichen geschützt durch Hände - bildlich für Steuerberatung

Bundestag verlängert Steuerbefreiung für E-Autos

Der Bundestag hat am 17.9.2020 den Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes angenommen.

Kern der Gesetzesänderung ist eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge. Die Steuerbefreiung ist bis 31.12.2030 befristet. Um zusätzlich auch besonders emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, wird die Steuer in Höhe von 30 € im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses und dem 31.12.2024 erstmals zugelassen werden, für fünf Jahre, längstens bis 31.12.2025, nicht erhoben. Mit der Abschaffung einer Sonderregelung für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge sollen besonders mittelständische Betriebe entlastet werden.