Alle Geschäftsbetriebe, die entweder als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) geführt werden, können sich über eine höhere Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer freuen. Der sog. Ermäßigungsfaktor wird ab dem Veranlagungszeitraum 2020 von 3,8 auf 4,0 angehoben. Diese Erhöhung trägt den in den vergangenen Jahren gestiegenen Gewerbesteuer-Hebesätzen Rechnung. Bis zu einem Hebesatz von 420 Prozent können damit im Einzelfall Personenunternehmer durch die Steuerermäßigung vollständig von der Gewerbesteuer entlastet werden. In Hamburg wird das Ziel nicht ganz erreicht, da der Hebesatz aktuell bei 470% liegt.
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