Grundsätzlich dürfen nur die den freien Berufen vorbehaltenden Partnerschaftsgesellschaften den Zusatz „und Partner“ verwenden. Eine GmbH oder KG mit diesem Zusatz im Firmennamen würde nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat im Mai 2019 entschieden, dass dieses jedoch nicht für den Zusatz „partners“ gilt. Der englische Plural würde sich hinreichend klar von der deutschen Bezeichnung unterscheiden. Eine Verwechslung sei nicht wahrscheinlich. Das Kammergericht Berlin vertrat jedenfalls 2018 noch die gegenteilige Auffassung. Eine BGH-Entscheidung gibt es noch nicht.