Nach dem Erfolg der Corona-Soforthilfe hat Hamburg ein neues Instrument aufgelegt, das den Neustart in die künstlerische und kreative Tätigkeit ermöglicht.
Im Rahmen der Neustartprämie können Künstlerinnen, Künstler und Kreative einmalig, pauschal und nicht rückzahlbar 2.000 Euro beantragen, um die eigene künstlerische Tätigkeit wieder ins Laufen zu bringen, beziehungsweise die Wiederaufnahme vorzubereiten.
Antragsberechtigt sind alle Personen mit Hauptwohnsitz in Hamburg, die Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind oder die inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen und durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die Hilfe kann ab sofort und bis zum 31. August unter www.hamburg.de/neustartpraemie beantragt werden.