Ab dem 1. August 2022 wird es möglich sein, eine GmbH oder auch eine Unternehmergesellschaft mittels einer Videokonferenz mit dem Notar zu gründen. Die Gesellschafter, die mitunter aus verschiedenen Orten stammen, müssen dann nicht mehr persönlich bei einem Notar erscheinen. Vielmehr wird es möglich, dass alle Gesellschafter mit dem Notar in einer Videokonferenz zusammenkommen. Das Verfahren ist beschränkt auf Bargründungen, Sachgründungen sollen auf diesem Wege nicht möglich sein. Alle Beschlüsse, die im Zusammenhang mit der Gründung gefasst werden müssen, können ebenfalls online beschlossen werden. Die Gründung wird über ein Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer durchgeführt, alle anderen Video-Konferenzsysteme sind unzulässig. Die Überprüfung der Identität der Gründer erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst müssen die Daten des Personalausweises durch ein Kartenlesegerät oder einen NFC taugliches Smartphone ausgelesen werden. In einem zweiten Schritt muss zusätzlich das amtliche Lichtbild ausgelesen werden. Dies erfolgt zum Beispiel über die Bundesnotarkammer App. Im Detail gibt es sicherlich noch viele Fragen, jedoch ist dies ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung im deutschen Rechtsverkehr.
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