Der Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensanteilen ebenso wie die Umstrukturierung von Unternehmen sind in der Regel bereits rechtlich komplex. Denn dieser auch als „Mergers & Acquisitions“ bzw. „M&A“ bezeichnete Bereich umfasst eine Vielzahl von Möglichkeiten, Gesellschaften bzw. Käufe und Verkäufe zu gestalten und Umstrukturierungen vorzunehmen.
Zu den wichtigsten rechtlichen Vorgängen im Zusammenhang mit Unternehmenskauf und -verkauf, der Veräußerung oder dem Erwerb von Unternehmensanteilen oder Umwandlungen zählen dabei
- der Kauf eines Unternehmens durch Erwerb gesellschaftsrechtlicher Anteile (share deal)
- der Erwerb durch Übernahme der Vermögensgegenstände (asset deal)
- die Übertragung von Aktien, GmbH-Anteilen und Beteiligungen an Personengesellschaften (KG, OHG, GbR)
- die Änderung der Rechtsform durch Formwechsel, z. B. von KG in GmbH
- die Zusammenlegung von zwei Unternehmen durch Verschmelzung (Fusion)
- die Teilung eines Unternehmens durch Auf- oder Abspaltung bzw. Ausgliederung
Der Ablauf derartiger Transaktion untergliedert sich dann regelmäßig in mehrere Phasen, die man grob wie folgt einteilen kann:
- Kontaktaufnahme
- Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure-Agreement, NDA)
- Erste Vertragsverhandlungen
- Sorgfaltsprüfung (sog. Due Diligence)
- Vertragsunterzeichnung (Signing)
- Vertragserfüllung (Closing)
Sind Unternehmenstransaktionen abgeschlossen, ist dann zudem nicht auszuschließen, dass es im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung und im Anschluss daran zu rechtlichen Differenzen zwischen den Vertragsparteien kommt. Denn auch und gerade im Rahmen von M&A-Transaktionen kann es zu Streitigkeiten und der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen kommen – in Bezug auf gesellschaftsrechtliche Fragen, aber auch in Bezug auf steuerrechtliche, lizenzrechtliche oder arbeitsrechtliche Problematiken und allgemeine Haftungsfragen.
Aus diesem Grund begleiten und unterstützen wir Sie im gesamtem M&A-Prozess von Beginn an und bis zur vollständigen, korrekten Abwicklung der Transaktion(en). Das umfasst die
- Planung und Strukturierung von Transaktionen
- das Erstellen von Absichtserklärung und NDA
- über das Durchführen einer Due Dilligence inkl. der Erstellung der notwendigen Transaktionsdokumente
- Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen nach Ende der Transaktion – außergerichtlich und vor Gericht.
Bei all dem behalten wir nicht nur gesellschaftsrechtliche Aspekte im Blick: Auch steuerrechtliche Themen (ungewollte Aufdeckung stiller Reserven) und arbeitsrechtliche Implikationen (Übergang von Arbeitsverhältnissen) sind stets Gegenstand unserer Beratung in diesem Bereich. Und nicht zuletzt stehen wir bei Fragen der Unternehmensbewertung und Finanzierung zur Seite.
Sie benötigen professionelle Unterstützung im Bereich M&A? Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich unter 040 284091-0 oder per E-Mail an !