Grüner Bundstift im Vordergrund - stellvertretend für den Bereich Rechtsberatung der Kanzlei Rotermund in Hamburg

Gründungsberatung

Beratung für Gründer

Wer ein Unternehmen gründet, macht das in der Regel zum ersten Mal. Meistens hat man als Gründer vor allem eine Idee, welches Produkt oder welche Dienst­leistung man später anbieten möchte. Aber damit ist es nicht getan. Es braucht einen rechtlichen Rahmen und auch kauf­männisches Know-how. Bei der konkreten Umsetzung stellen sich viele Fragen, ganz praktische, aber auch viele recht­liche und steuer­liche.

Öffentliche Stellen und das Internet sind dann eine „erste Anlauf­stelle“ für Antworten auf Fragen rund um die Gründung. Und auch wenn man Fragen mehr oder minder zuverlässig beantwortet bekommt, bleiben in der Regel die Fragen offen, die sich auf das ganz konkrete Gründungs­vorhaben beziehen. Gerade hier sollte man aber nicht darauf vertrauen, dass „schon alles gut gehen“ wird.

Denn wenn es um die konkrete Umsetzung geht, ist ein erfahrener Partner in Sachen Recht und Steuern Gold wert – zu Beginn und vor allem in den Jahren danach. Wir sind gerne Ihr verlässlicher Sparrings­partner in der Gründung.

Jede Gründung beginnt mit einem Business­plan. Er besteht aus einem schrift­lichen Konzept, das Geschäfts­idee und Erfolgsaus­sichten beschreibt, und aus Plan­zahlen. Auf Grundlage dieser Zahlen wird der Finanzierungs­bedarf ermittelt und kann die Rentabilität überprüft werden. Da der Business­plan enorm wichtig sein kann für eine Gründung (z. B. Kredit­vergabe, Förder­mittel etc.), unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Business­planes.

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Vor Beginn der unter­nehmerischen Tätig­keit ist recht schnell eine wichtige Entscheidung zu treffen: Welche Rechts­form soll das „Unternehmen“ haben? Kann man als Einzel­unternehmer auftreten? Ist eine Personen­gesellschaft oder eine Kapital­gesellschaft (z. B. GmbH) rechtlich und steuerlich sinnvoll? Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der richtigen Rechtsform für Ihre Gründung – natürlich auch, wenn Sie als Angehöriger eines freien Berufes gründen wollen.

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Vor allem Wort-, Bild- und Wortbild­marken als Unter­nehmens­name und Logo spielen bei einer Gründung eine wichtige Rolle: Kollisionen mit bestehenden Marken können in der Gründungs­phase und später unangenehme recht­liche Folgen haben. Deshalb ist bereits bei der Wahl des Firmen­namens und Gestaltung von Logos etc. Vorsicht geboten. Wir prüfen für Sie bei Gründung mögliche Kollisionen und unter­stützen ggfs. mit der Anmeldung eigener Marken.

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Die wenigsten Unter­nehmens­gründungen kommen ohne Fremd­kapital neben eigenem Kapital aus. Das benötigte Fremd­kapital muss dann zu möglichst guten Konditionen „beschafft“ werden. Dafür gibt es etliche unter­schied­liche Möglich­keiten, die es im Einzelfall gegeneinander abzuwägen gilt. Und auch Förder­mittel können ggfs. einen Teil des Finanz­bedarfs decken. Wir unterstützen Sie gerne dabei den besten Weg für die Finanzierung Ihrer Gründungs­idee zu finden.

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Grundsätzlich gilt in Deutschland Gewerbefreiheit. Deshalb kann man die meisten Unternehmen ohne Erlaubnis gründen. Das gilt aber nicht für alle Gewerbe­zweige. Teilweise ist eine Erlaubnis erforderlich. Wir beraten Sie, wann das der Fall ist, und unter­stützen Sie in behördlichen Verfahren.

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Nicht immer ist eine Gründung der Start eines Unternehmens „bei Null“. Auch wer z. B. über Franchising eine unter­nehmerische Tätigkeit aufnimmt oder ein bestehendes Unternehmen übernimmt, ist Gründer – in aller Regel auch mit etlichen steuer­lichen und recht­lichen Fragen. Deshalb unter­stützen wir Sie auch gerne, wenn Sie über einen Franchising-Vertrag oder über den Kauf eines Unternehmens in die Selbst­ständigkeit starten wollen.

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