Wer ein Unternehmen gründet, denkt nicht in erster Linie an Schutzrechte. Selbst wenn andere wichtige Entscheidungen bereits getroffen sind und die eigentliche Gründung bereits stattgefunden hat, stehen Schutzrechte wie Marken, aber auch Patente, Gebrauchsmuster, Designs oder urheberrechtlicher Schutz nicht oben auf der Liste der wichtigen Dinge.
Das sollte im besten Fall jedoch anders sein. Denn Unternehmensnamen und Unternehmens-Logos sollten einerseits auf eigene Schutzfähigkeit als Marke geprüft und ggfs. als Marke eingetragen werden. Selbst wenn dies zu Beginn eines Unternehmens keinen „Wert“ darstellt, kann der Schutz von Unternehmensnamen und Logo als Marke im späteren Verlauf rechtlich und ökonomisch relevant werden. Zudem gilt es einen geplanten Unternehmensnamen oder Produktnamen und ggfs. auch Logo-Entwürfe VOR der Unternehmensgründung auf Kollisionen mit anderen Unternehmenskennzeichen zu prüfen. Das vermeidet im besten Fall von vornherein rechtliche Kollisionen mit Rechten an ähnlichen Unternehmens- oder Produktmarken bzw. Logos. Denn gerade Kollisionen mit bestehenden Marken können in der Gründungsphase und später unangenehme rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Können andere Rechteinhaber Verletzung von Markenrechten geltend machen, ist es z. B. möglich, dass dem Rechtsverletzer im Worst Case die Nutzung seines Unternehmens- oder Produktnamens untersagt wird. Das kann wiederum mit enormem finanziellen Aufwand und schlimmstenfalls außerdem mit einem kaum reparablen Imageschaden verbunden sein.
Wir prüfen für Sie bei Gründung, ob Ihr Unternehmensname oder Produktname als Marke schutzfähig ist und unterstützen ggfs. mit der Anmeldung eigener Marken – in Deutschland, in Europa oder in einzelnen Ländern weltweit. Auch bei der Prüfung von möglichen Kollisionen sind wir im Rahmen einer Ähnlichkeitsrecherche gerne behilflich.
Und nicht zuletzt können kreative Ideen und Schöpfungen – Fotos, Texte, Kompositionen, Computerprogramme etc. – über das Urheberrecht schutzfähig und über Lizenzen verwertbar sein, ohne dass es einer Eintragung bedarf. Hier gilt es jedoch ggf. über eine Hinterlegung den Zeitpunkt der Entstehung eines sog. „Werks“ nachweisbar zu machen (Prioritätsnachweis).
Sie benötigen Unterstützung im Bereich (gewerbliche) Schutzrechte? Oder Sie wollen in Erfahrung bringen, was es mit dem Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz auf sich hat? Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich unter 040 284091-0 oder per E-Mail an ! Wir beraten Sie gerne und sorgen bei Bedarf auch für den bestmöglichen Schutz Ihrer Rechte!