Grüner Bundstift im Vordergrund - stellvertretend für den Bereich Rechtsberatung der Kanzlei Rotermund in Hamburg

Schutzrechte

Wer ein Unternehmen gründet, denkt nicht in erster Linie an Schutz­rechte. Selbst wenn andere wichtige Entscheidungen bereits getroffen sind und die eigentliche Gründung bereits statt­gefunden hat, stehen Schutz­rechte wie Marken, aber auch Patente, Gebrauchs­muster, Designs oder urheber­recht­licher Schutz nicht oben auf der Liste der wichtigen Dinge.

Das sollte im besten Fall jedoch anders sein. Denn Unter­nehmens­namen und Unter­nehmens-Logos sollten einerseits auf eigene Schutz­fähig­keit als Marke geprüft und ggfs. als Marke eingetragen werden. Selbst wenn dies zu Beginn eines Unternehmens keinen „Wert“ darstellt, kann der Schutz von Unter­nehmens­namen und Logo als Marke im späteren Verlauf rechtlich und ökonomisch relevant werden. Zudem gilt es einen geplanten Unter­nehmens­namen oder Produkt­namen und ggfs. auch Logo-Entwürfe VOR der Unter­nehmens­gründung auf Kollisionen mit anderen Unter­nehmens­kennzeichen zu prüfen. Das vermeidet im besten Fall von vornherein rechtliche Kollisionen mit Rechten an ähnlichen Unternehmens- oder Produkt­marken bzw. Logos. Denn gerade Kollisionen mit bestehenden Marken können in der Gründungs­phase und später unangenehme rechtliche und finanzielle Folgen haben.

Können andere Rechte­inhaber Verletzung von Marken­rechten geltend machen, ist es z. B. möglich, dass dem Rechts­verletzer im Worst Case die Nutzung seines Unternehmens- oder Produkt­namens untersagt wird. Das kann wiederum mit enormem finanziellen Aufwand und schlimmsten­falls außerdem mit einem kaum reparablen Image­schaden verbunden sein.

Wir prüfen für Sie bei Gründung, ob Ihr Unter­nehmens­name oder Produkt­name als Marke schutzfähig ist und unterstützen ggfs. mit der Anmeldung eigener Marken – in Deutschland, in Europa oder in einzelnen Ländern weltweit. Auch bei der Prüfung von möglichen Kollisionen sind wir im Rahmen einer Ähnlichkeits­recherche gerne behilflich.

Und nicht zuletzt können kreative Ideen und Schöpfungen – Fotos, Texte, Kompositionen, Computer­programme etc. – über das Urheber­recht schutzfähig und über Lizenzen verwertbar sein, ohne dass es einer Eintragung bedarf. Hier gilt es jedoch ggf. über eine Hinterlegung den Zeitpunkt der Entstehung eines sog. „Werks“ nachweisbar zu machen (Prioritätsnachweis).

Sie benötigen Unterstützung im Bereich (gewerbliche) Schutzrechte? Oder Sie wollen in Erfahrung bringen, was es mit dem Schutz nach dem Urheber­rechts­gesetz auf sich hat? Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich unter 040 284091-0 oder per E-Mail an ! Wir beraten Sie gerne und sorgen bei Bedarf auch für den bestmöglichen Schutz Ihrer Rechte!