Grüner Bundstift im Vordergrund - stellvertretend für den Bereich Rechtsberatung der Kanzlei Rotermund in Hamburg

Besondere Formen der Gründung

Nicht immer ist eine Gründung der Start eines Unter­nehmens „bei Null“. Auch wer z. B. über Franchising eine unter­nehmerische Tätig­keit aufnimmt oder ein bestehendes Unternehmen übernimmt, ist Gründer*in – in aller Regel auch mit etlichen steuer­lichen und recht­lichen Fragen.

Deshalb unter­stützen wir auch gerne, wenn Sie über einen Franchising-Vertrag oder über den Kauf eines Unter­nehmens in die Selbst­ständigkeit starten wollen.

Beim Franchising übernehmen Gründer*innen ein bereits vorhandenes Konzept und setzen dieses bestehende Konzept eigen­verant­wortlich um. Die rechtliche und unter­nehmerische Heraus­forderung ist dabei, dass das Konzept des Franchise-Gebers im jungen Unternehmen nur in sehr engen Grenzen umgesetzt werden darf. So profitiert man als Franchise-Nehmer*in zwar ggf. von der Nutzung eines etablierten Konzepts – z. B. in der Gastronomie oder im Einzel­handel –, ist aber in seiner unter­nehmerischen Freiheit sehr stark über den Franchise-Vertrag beschränkt.

Insofern gilt es gerade in diesem Bereich bei der Gründung, nicht übereilt Entschlüsse zu treffen und vor allem Franchise-Verträge nicht ungeprüft zu unter­zeichnen.

Sie haben Fragen zum Franchising oder benötigen Hilfe bei der Prüfung eines Franchising-Vertrags? Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich unter 040 284091-0 oder per E-Mail an . Wir unterstützen Sie gerne bei recht­lichen und steuer­lichen Anliegen im Zusammen­hang mit Franchising.

 

Eine weitere Möglichkeit, sich selbstständig zu machen, ist die Übernahme eines bereits vorhandenen Unternehmens. Wie das Franchising bringt auch diese Form der „Gründung“ Chancen und Risiken mit sich. Ist ein Unter­nehmen bereits einige Jahre am Markt, lässt sich die Wert­haltig­keit und lassen sich die zukünftigen Entwicklungen besser beurteilen, als bei einer vollständigen Neugründung.

Bevor man ein Unternehmen allerdings ganz oder teilweise übernimmt, ist es jedoch unerlässlich recht­liche und steuer­liche Risiken möglichst exakt und umfassend im Rahmen einer sog. Due Diligence zu überprüfen. Denn auch wenn man sich an einer Gesellschaft beteiligt, indem man Anteile an der Gesellschaft erwirbt (share deal), erwirbt man mit den Anteilen auch die der Gesellschaft inne­wohnenden Risiken. Kauft man hingegen „nur“ den Betrieb, entfallen zwar einige Risiken im Vergleich zu einem Share Deal. Jedoch sind andere Aspekte zu beachten, um z. B. nicht für Alt­verbindlich­keiten zu haften.

In beiden Fällen ist aus diesem Grund eine umfassende Beratung zur Beteiligung an einem Unter­nehmen oder der Übernahme eines Unter­nehmens unerlässlich – in rechtlicher und in steuer­licher Hinsicht. Mehr dazu erfahren Sie auch hier.

Planen Sie, sich an einem Unternehmen zu beteiligen oder ein Unternehmen vollständig zu erwerben – kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich unter 040 284091-0 oder per E-Mail an .