Nicht immer ist eine Gründung der Start eines Unternehmens „bei Null“. Auch wer z. B. über Franchising eine unternehmerische Tätigkeit aufnimmt oder ein bestehendes Unternehmen übernimmt, ist Gründer*in – in aller Regel auch mit etlichen steuerlichen und rechtlichen Fragen.
Deshalb unterstützen wir auch gerne, wenn Sie über einen Franchising-Vertrag oder über den Kauf eines Unternehmens in die Selbstständigkeit starten wollen.
Beim Franchising übernehmen Gründer*innen ein bereits vorhandenes Konzept und setzen dieses bestehende Konzept eigenverantwortlich um. Die rechtliche und unternehmerische Herausforderung ist dabei, dass das Konzept des Franchise-Gebers im jungen Unternehmen nur in sehr engen Grenzen umgesetzt werden darf. So profitiert man als Franchise-Nehmer*in zwar ggf. von der Nutzung eines etablierten Konzepts – z. B. in der Gastronomie oder im Einzelhandel –, ist aber in seiner unternehmerischen Freiheit sehr stark über den Franchise-Vertrag beschränkt.
Insofern gilt es gerade in diesem Bereich bei der Gründung, nicht übereilt Entschlüsse zu treffen und vor allem Franchise-Verträge nicht ungeprüft zu unterzeichnen.
Sie haben Fragen zum Franchising oder benötigen Hilfe bei der Prüfung eines Franchising-Vertrags? Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich unter 040 284091-0 oder per E-Mail an . Wir unterstützen Sie gerne bei rechtlichen und steuerlichen Anliegen im Zusammenhang mit Franchising.
Eine weitere Möglichkeit, sich selbstständig zu machen, ist die Übernahme eines bereits vorhandenen Unternehmens. Wie das Franchising bringt auch diese Form der „Gründung“ Chancen und Risiken mit sich. Ist ein Unternehmen bereits einige Jahre am Markt, lässt sich die Werthaltigkeit und lassen sich die zukünftigen Entwicklungen besser beurteilen, als bei einer vollständigen Neugründung.
Bevor man ein Unternehmen allerdings ganz oder teilweise übernimmt, ist es jedoch unerlässlich rechtliche und steuerliche Risiken möglichst exakt und umfassend im Rahmen einer sog. Due Diligence zu überprüfen. Denn auch wenn man sich an einer Gesellschaft beteiligt, indem man Anteile an der Gesellschaft erwirbt (share deal), erwirbt man mit den Anteilen auch die der Gesellschaft innewohnenden Risiken. Kauft man hingegen „nur“ den Betrieb, entfallen zwar einige Risiken im Vergleich zu einem Share Deal. Jedoch sind andere Aspekte zu beachten, um z. B. nicht für Altverbindlichkeiten zu haften.
In beiden Fällen ist aus diesem Grund eine umfassende Beratung zur Beteiligung an einem Unternehmen oder der Übernahme eines Unternehmens unerlässlich – in rechtlicher und in steuerlicher Hinsicht. Mehr dazu erfahren Sie auch hier.
Planen Sie, sich an einem Unternehmen zu beteiligen oder ein Unternehmen vollständig zu erwerben – kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich unter 040 284091-0 oder per E-Mail an .