Das Umsatzsteuergesetz sorgt immer wieder für Verwunderung. So auch beim Außerhausverkauf von Milchmischgetränken. Gastronomen aufgepasst: Hier lässt sich der Erlös steigern. Beim Außerhausverkauf von Getränken beträgt der Steuersatz grundsätzlich 19%. Etwas anderes gilt aber, wenn der Milchanteil im Kaffeegetränk bei mehr als 75% liegt. Dann überwiegt die Milch und es gilt der 7%ige Steuersatz, der auch beim Außerhausverkauf von Milch Anwendung findet. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, sollte in der Kaffeemaschine ein kleiner Puffer einprogrammiert werden, so dass die 75% auch noch erreicht werden, wenn etwas Zucker hinzugefügt wird.
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