Am 19.10.2022 ist das sog. Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz verkündet worden. Darin wird dem Namen entsprechend geregelt, dass Gas und Fernwärme zukünftig nur noch mit 7% statt mit 19% Umsatzsteuer belegt werden, so dass sich die Kosten für die Verbraucher entsprechend verringern. Daneben wurde aber auch noch die sog. Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Die besagt, dass zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31.12.2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden können (§ 3 Nr. 11c EStG). Alle Arbeitgeber bekommen damit die Möglichkeit, ihre Arbeitnehmer*innen in diesen für viele nicht ganz leichte Zeiten effizient zu unterstützen.
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