Die Kanzlei Rotermund ist seit dem 27.08.2020 offiziell als sog. BAFA Berater zugelassen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Privatleute und Unternehmer in bestimmten Bereichen. Gefördert werden im unternehmerischen Bereich allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die Kanzlei Rotermund bietet in davon die Beratung in finanziellen Fragen an.
Vielen Unternehmerinnen und Unternehmern fehlt es am notwendigen Know-how, um ihre Finanzen im Griff zu haben. So werden beispielsweise bei der Finanzierung von Investitionen bei weitem nicht alle zur Verfügung stehenden Angebote von Kapitalgebern wie Banken und Sparkassen, Förderinstituten, Beteiligungsgesellschaften, Gesellschaftern oder auch Lieferanten in Betracht gezogen. Unklar ist meist auch, ob sich eine Investition überhaupt lohnt. Zu den typischen Finanzierungsfehlern gehören u. a. ein mangelhafter Überblick über die Liquidität des Unternehmens, ungenaue Vorstellung vom Finanzierungsbedarf des laufenden Betriebs, ungenaue Vorstellung vom vollständigen Kapitalbedarf bei Investitionen, ungenaue Vorstellung von Finanzierungsmöglichkeiten oder die fehlende Nutzung öffentlicher Finanzierungshilfen.
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen), Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen) und Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten).
Weitere Infos unter: https://www.bafa.de