Hellblau leuchtendes Eurozeichen geschützt durch Hände - bildlich für Steuerberatung

Mehrwertsteuer-Digitalpaket

Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde zum 1.4.2021 bzw. 1.7.2021 die zweite Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt. Diese zweite Stufe beinhaltet insbesondere die Neufassung der in den §§ 3c, 18i, 18j, 18k UStG festgelegten Regelungen zum Fernverkauf, die Einbeziehung von Betreibern elektronischer Schnittstellen in fiktive Lieferketten, die Erweiterung der einzigen Anlaufstelle (One-Stop-Shop) für EU- und Drittlandsfälle, die Einführung eines Import-One-Stop-Shop und einer Sonderregelung zur Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer für die Fälle, in denen der Import-One-Stop Shop nicht genutzt wird sowie die Abschaffung der 22 €-Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer zum 1.7.2021. Durch diese neuen Vorschriften verändern sich insbesondere die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Lieferungen gegenüber Nichtunternehmern. Es wird aber auch ein neuer Leistungstatbestand – ein „fiktives Reihengeschäft“ – eingeführt. Darüber hinaus wird die bisherige Mini-One-Stop-Shop-Regelung durch verschiedene One-Stop-Shops abgelöst, die für Unternehmer völlig neue Bedingungen für die Besteuerung von Umsätzen nach sich ziehen,

Alle Betreiber von Online-Shops mit Aus,andsbezug sollten sich dringend beraten lassen.