Die gerade von kleineren Unternehmen vielfach verwendete Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) lässt sich ab dem Jahr 2024 ins Handelsregister eintragen. Dadurch wird sie in vielen Bereichen der offenen Handelsgesellschaft (OHG) gleichgestellt. Die Eintragung ist grundsätzlich freiwillig, sofern jedoch mit der GbR Grundstücke, Aktien, GmbH Anteile oder Markenrechte erworben werden sollen, ist die Eintragung verpflichtend. Im Bereich der Pflichtverletzungen von Gesellschaftern wurde klargestellt, dass es keine Nachhaftung mehr für den ausgeschiedenen Gesellschafter geben soll. Neben zahlreichen weiteren Details wurde außerdem noch festgelegt, dass die GbR zukünftig direkt in eine andere Rechtsform, wie zum Beispiel die GmbH, umgewandelt werden kann.
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