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Neue Mitteilungspflichten zum Transparenzregister

Für eine Vielzahl der überwiegend kleineren Unternehmen war das 2017 eingeführte Transparenzregister bisher ohne Bedeutung. Es galt eine sogenannte Mitteilungsfiktion, sofern sich die wahren Gesellschafter aus dem Handelsregister ergeben haben. Damit ist nun Schluss. Zukünftig müssen sich alle Gesellschaften im Transparenzregister eintragen und dort die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten hinterlegen. Damit sind insbesondere Treuhandverhältnisse und Unterbeteiligungen gemeint. Ziel des Gesetzes ist es, die Geldwäsche und andere kriminelle Aktivitäten zu verhindern. Unter https://www.transparenzregister.de können Sie sich registrieren und die notwenigen Eintragungen für Ihr Unternehmen vornehmen.