Die Formen unternehmerischer Tätigkeit sind vielfältig. Ebenso vielfältig sind die Möglichkeiten, der unternehmerischen Tätigkeit eine rechtliche Form zu geben.
In Abhängigkeit von Konstellation der Gesellschafter*innen, der finanziellen Rahmenbedingungen, Haftungsrisiken und des Unternehmensgegenstands gilt es beispielsweise bei Unternehmensgründung die richtige Rechtsform zu finden und ggfs. die Rechtsform auch im Laufe der Zeit der Unternehmensentwicklung anzupassen.
Gängige Unternehmensformen sind dabei in Deutschland:
- Einzelunternehmen, eingetragener Kaufmann (e.K.)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft
- Kommanditgesellschaft (KG und GmbH & Co. KG)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Genossenschaft (e.G.)
Geht es um die Wahl der richtigen Rechtsform, sind dann eine Vielzahl von rechtlichen und steuerlichen Aspekten zu berücksichtigen, um adäquate Lösungen für das ganz konkrete Geschäftsmodell zu finden.
Aus diesem Grund beraten wir Sie gerne im Zusammenhang mit der Wahl der richtigen Rechtsform oder im Zusammenhang mit einem Rechtsformwechsel, der beispielsweise bei wachsenden Unternehmen aus u. a. steuerlichen Gründen sinnvoll werden kann. Neben Personen- und Kapitalgesellschaften gibt es weitere Möglichkeiten, sich an Unternehmen zu beteiligen, beispielsweise in Form der typischen oder auch atypischen stillen Gesellschaft, aber auch in Form partiarischer Beteiligungen oder Genussscheinen. Vor allem diese Formen unternehmerischer Beteiligung sind jedoch sehr individuell und bedürfen daher eingehender Prüfung und Abwägung der persönlichen Risikobereitschaft.
Unsere anwaltliche Unterstützung im Gesellschaftsrecht geht jedoch weit über Fragen der Wahl der passenden Rechtsform hinaus. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Unternehmer*innen im Rahmen ihrer gesamten unternehmerischen Aktivitäten – umfassend und in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Das umfasst z. B. die Beratung zu Rechten und Pflichten von Gesellschafter*innen und Gesellschaftsorganen wie auch zu Fragen der gesellschaftsrechtlichen Haftung. Gleichermaßen umfasst unsere Tätigkeit die Prüfung und Gestaltung von notwendigen Verträgen der Gesellschaft oder mit einer Gesellschaft und bezieht sich nicht zuletzt auf Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Unternehmen bzw. Gesellschaftsanteilen (M&A).
Die Themen unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung im Einzelnen:
- Rechte und Pflichten von Gesellschafter*innen, Geschäftsführer*innen, Vorstand, Aufsichtsrat
- Haftung der Gesellschafter*innen
- Haftung der Organe
- Gestaltung der Verträge mit Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat
- Bestellung, Abberufung und Kündigung von Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat
- Vorbereitung der Hauptversammlung
- Kapitalerhöhungen
- Satzungsänderungen
- Umwandlung, Spaltung, Verschmelzung
- Anteilsverkauf, Unternehmensverkauf
- Aufnahme neuer Gesellschafter*innen
- Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Gesellschafter*innen bzw. den Organen
Sie benötigen professionelle Unterstützung im Gesellschaftsrecht? Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich unter 040 284091-0 oder per E-Mail an !