Dunkelblauer Bundstift im Vordergrund - stellvertretend für den Bereich Rechtsberatung der Kanzlei Rotermund in Hamburg

Vertragsrecht

Verträge wie Kauf-, Werk- oder Dienst­verträge sind Teil unseres Alltags, ob im Unternehmen oder als Privat­personen. Dabei können sowohl im privaten wie auch im unter­nehmerischen Umfeld im Zusammen­hang mit Verträgen aller Art unvorher­gesehen rech­tliche Probleme auftauchen, beim

  • Vertragsschluss (Schriftform, mündlicher Vertrag etc.)
  • bei der Durchführung bzw. Erfüllung des Vertrages (wer kann was von wem verlangen) und
  • im Anschluss an den Vertrag (z. B. Schlecht­erfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadens­ersatz etc.)

Stellen sich rechtliche Fragen im Zusammen­hang mit einem Vertrag, ist es immer ratsam, die eigene rechtliche Position zu kennen bzw. professionell klären zu lassen. Denn dieses Wissen um die eigenen Rechte und Möglich­keiten macht es möglich, sich je nach Stärke der eigenen Position in jeder Hinsicht angemessen zu verhalten. Je nach rechtlicher Position unterstützen wir Sie dabei, vertragliche Ansprüche z. B. außer­gericht­lich zu klären oder effektiv vor Gericht durchzu­setzen, ganz wie es die Situation erfordert. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen bei allen Fragen und Problemen im Vertrags­recht gerne zur Seite und

  • gestalten individuelle Verträge
  • überprüfen Verträge nach Fall­stricken
  • beraten zu Gewähr­leistungs- und Schadens­ersatz­ansprüchen
  • setzen Ansprüche aus Verträgen durch, inkl. ggfs. notwendiger Zwangsvoll­streckung.

Das Vertragsrecht hat für Unternehmen dabei eine weitere Dimension: Unklare und missverständlich formulierte Verträge, allgemeine Vertrags­bedingungen oder fehlerhafte Widerrufs­belehrungen für Verträge im Fernabsatz (Online- bzw. Telefon­bestellungen etc.) sind regelmäßig ein nicht zu unterschätzendes rechtliches und damit auch ein wirtschaft­liches Risiko.

Das gilt für individuelle Verträge, besonders jedoch für vorformulierte Geschäfts­bedingungen (AGB). Diese unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen, die dem Verbraucher­schutz dienen, aber aus unternehmerischer Sicht ein gewisses Risiko­potenzial im Hinblick auf Regress- bzw. Gewährleistungs­ansprüche beinhalten. Denn halten AGB einer richter­lichen Kontrolle nicht stand und sind deshalb ganz oder teilweise unwirksam, kann das nicht nur Auswirkungen auf einen Vertrag haben, sondern eine Vielzahl von Verträgen betreffen.

Aus diesem Grund kümmern wir uns für Sie um alle relevanten vertrags­recht­lichen Aspekte, wie z. B. um die Prüfung, Erstellung und (regelmäßige) Anpassung von

  • individuellen Vertrags­vorlagen (Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Gewerbe­miet­vertrag etc.)
  • allgemeinen Einkauf- und Verkaufs­bedingungen
  • Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB)
  • Allgemeinen Liefer­bedingungen (ALB)
  • Widerrufs­belehrungen im Fernabsatz (Online-Shops etc.)

Sie benötigen anwaltliche Unterstützung im Vertragsrecht – als Unternehmen oder als Privatperson? Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich unter 040 284091-0 oder per E-Mail an !