Verträge wie Kauf-, Werk- oder Dienstverträge sind Teil unseres Alltags, ob im Unternehmen oder als Privatpersonen. Dabei können sowohl im privaten wie auch im unternehmerischen Umfeld im Zusammenhang mit Verträgen aller Art unvorhergesehen rechtliche Probleme auftauchen, beim
- Vertragsschluss (Schriftform, mündlicher Vertrag etc.)
- bei der Durchführung bzw. Erfüllung des Vertrages (wer kann was von wem verlangen) und
- im Anschluss an den Vertrag (z. B. Schlechterfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz etc.)
Stellen sich rechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Vertrag, ist es immer ratsam, die eigene rechtliche Position zu kennen bzw. professionell klären zu lassen. Denn dieses Wissen um die eigenen Rechte und Möglichkeiten macht es möglich, sich je nach Stärke der eigenen Position in jeder Hinsicht angemessen zu verhalten. Je nach rechtlicher Position unterstützen wir Sie dabei, vertragliche Ansprüche z. B. außergerichtlich zu klären oder effektiv vor Gericht durchzusetzen, ganz wie es die Situation erfordert. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen bei allen Fragen und Problemen im Vertragsrecht gerne zur Seite und
- gestalten individuelle Verträge
- überprüfen Verträge nach Fallstricken
- beraten zu Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
- setzen Ansprüche aus Verträgen durch, inkl. ggfs. notwendiger Zwangsvollstreckung.
Das Vertragsrecht hat für Unternehmen dabei eine weitere Dimension: Unklare und missverständlich formulierte Verträge, allgemeine Vertragsbedingungen oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen für Verträge im Fernabsatz (Online- bzw. Telefonbestellungen etc.) sind regelmäßig ein nicht zu unterschätzendes rechtliches und damit auch ein wirtschaftliches Risiko.
Das gilt für individuelle Verträge, besonders jedoch für vorformulierte Geschäftsbedingungen (AGB). Diese unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen, die dem Verbraucherschutz dienen, aber aus unternehmerischer Sicht ein gewisses Risikopotenzial im Hinblick auf Regress- bzw. Gewährleistungsansprüche beinhalten. Denn halten AGB einer richterlichen Kontrolle nicht stand und sind deshalb ganz oder teilweise unwirksam, kann das nicht nur Auswirkungen auf einen Vertrag haben, sondern eine Vielzahl von Verträgen betreffen.
Aus diesem Grund kümmern wir uns für Sie um alle relevanten vertragsrechtlichen Aspekte, wie z. B. um die Prüfung, Erstellung und (regelmäßige) Anpassung von
- individuellen Vertragsvorlagen (Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Gewerbemietvertrag etc.)
- allgemeinen Einkauf- und Verkaufsbedingungen
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB)
- Widerrufsbelehrungen im Fernabsatz (Online-Shops etc.)
Sie benötigen anwaltliche Unterstützung im Vertragsrecht – als Unternehmen oder als Privatperson? Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich unter 040 284091-0 oder per E-Mail an !